Die Schweizerische Rechtsordnung sieht keine Verselbständigung des Einzelfirma-Vermögens vor.
Entsprechend besteht zivilrechtlich keine Unterscheidung von Unternehmens- und Privatvermögen.
Haftung
Für Unternehmensschulden haftet immer das ganze Vermögen des Einzelkaufmanns.